Brucella canis, Antikörpernachweis
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Version vom 20. Dezember 2013, 17:18 Uhr von Thiele (Diskussion | Beiträge)
EXPORT: Für die Aus- bzw. Einreise in verschiedene außereuropäische Länder wird ein Nachweis auf Brucellose-Freiheit verlangt. In der Regel ist hier der Agglutinationstest gefordert.
Bei einer Untersuchung mittels IFAT können, vor allem bei infizierten Zuchthunden, Verlaufsuntersuchungen durchgeführt werden.
Material |
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Labor |
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Melde-/ Anzeigepflicht | - |
Tierart | Hund |