Chlamydien: Unterschied zwischen den Versionen

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*Meldepflicht bei Nachweis von Chlamydophila-Spezies bei Rind, Schaf, Ziege, Pute, Gans
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*Meldepflicht bei Nachweis von Chlamydophila-Spezies bei Vogel / Nutzgeflügel, Rind, Schaf und Ziege
*Meldepflicht einer Psittakose bei Ente, Huhn, Taube
 
 
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2015, 18:32 Uhr

Chlamydien sind obligat intrazelluläre Bakterien, welche in der Tierwelt weit verbreitet sind. Bedeutung finden sie z.B. als Erreger der Psittakose/Ornithose, des Enzootischen Aborts der Schafe oder von Konjunktivitiden und Pneumonien bei der Katze. Zudem besteht ein zoonotisches Potential. Zum Teil unterliegen Infektionen mit Chlamydien der Meldepflicht. Aufgrund der intrazellulären Lebensweise ist bei der Probenentnahme darauf zu achten, zellhaltiges Material zu entnehmen.

  • Für den EIA ist ein besonderes Transportmedium erforderlich (Chlamydienmedium, kann angefordert werden).
  • Für die PCR Tupfer ohne Transportmedium verwenden.


Material Schleimhauttupfer
Methode Enzymimmunoassay (EIA) oder PCR
Labor
  • Praxis-Schnelltest: nicht erhältlich
  • Speziallabor:
    • Versandzeit und -temperatur sind unkritisch
    • Dauer: ca. 2 Tage
Melde-/ Anzeigepflicht
  • Meldepflicht bei Nachweis von Chlamydophila-Spezies bei Vogel / Nutzgeflügel, Rind, Schaf und Ziege
Tierart Hund, Katze, Heimtiere, Pferd, Vogel, Geflügel