Kontagiöse equine Metritis (CEM)/Taylorella equigenitalis: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''kontagiöse equine Metritis (CEM – meldepflichtige Tierseuche)''' wird durch das gramnegative Stäbchenbakterium Taylorella equigenitalis verursacht. Die Übertragung erfolgt v. a. beim Deckakt, Hengste beherbergen den Erreger latent auf der Penisschleimhaut, besonders in der Fossa urethralis und im Smegma des Präputiums. Auch eine Übertragung von infizierten Stuten auf Hengste ist möglich. Eine Infektion führt bei Stuten zu einer Endometritis/Zervizitis mit muko-purulentem Vaginalausfluss und zu verminderter Fruchtbarkeit. Beim Hengst fehlen klinische Anzeichen für die Erkrankung.
 
Die '''kontagiöse equine Metritis (CEM – meldepflichtige Tierseuche)''' wird durch das gramnegative Stäbchenbakterium Taylorella equigenitalis verursacht. Die Übertragung erfolgt v. a. beim Deckakt, Hengste beherbergen den Erreger latent auf der Penisschleimhaut, besonders in der Fossa urethralis und im Smegma des Präputiums. Auch eine Übertragung von infizierten Stuten auf Hengste ist möglich. Eine Infektion führt bei Stuten zu einer Endometritis/Zervizitis mit muko-purulentem Vaginalausfluss und zu verminderter Fruchtbarkeit. Beim Hengst fehlen klinische Anzeichen für die Erkrankung.
  
Neben der (bei Exporten geforderten) bakteriologischen Untersuchung ist es nun möglich, Taylorella equigenitalis mittels PCR nachzuweisen. Wir empfehlen dies als schnelle Möglichkeit einer Vorab-Diagnose, für die offizielle Ausfuhrgenehmigung ist nach wie vor die Bakteriologie notwendig.
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Neben der (bei Exporten geforderten) [[Zuchthygiene-Tupfer|bakteriologischen Untersuchung]] ist es nun möglich, Taylorella equigenitalis [[Kontagiöse equine Metritis (CEM) / Taylorella equigenitalis, Erregernachweis|mittels PCR nachzuweisen]]. Dies empfiehlt sich als schnelle Möglichkeit einer Vorabdiagnose, für die offizielle Ausfuhrgenehmigung ist nach wie vor die Bakteriologie notwendig.
  
  
'''Kontagiöse equine Metritis (CEM) / Taylorella equigenitalis'''
 
 
Meldepflichtige Tierseuche
 
 
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|style="background-color: #E0FFFF;" !width="10px" | '''Material'''
 
|style="background-color: #DCDCDC;" width="300px" |Klitoris-/Cervixtupfer bzw. Glans Penis-/Schaft-/Urethra-Tupfer
 
|-
 
|style="background-color: #E0FFFF;" align="center" !|'''Methode'''
 
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|style="background-color: #E0FFFF;" align="center" !|'''Tierart'''
 
|style="background-color:#DCDCDC;" | Pferd
 
|}
 
 
[[Kategorie:Infektionserkrankungen: Erregernachweis und Serologie]]
 
[[Kategorie:Infektionserkrankungen: Erregernachweis und Serologie]]
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[[Kategorie:Kontagiöse equine Metritis (CEM)/Taylorella equigenitalis]]
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[[Kategorie:Pferd]]

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2013, 15:06 Uhr

Die kontagiöse equine Metritis (CEM – meldepflichtige Tierseuche) wird durch das gramnegative Stäbchenbakterium Taylorella equigenitalis verursacht. Die Übertragung erfolgt v. a. beim Deckakt, Hengste beherbergen den Erreger latent auf der Penisschleimhaut, besonders in der Fossa urethralis und im Smegma des Präputiums. Auch eine Übertragung von infizierten Stuten auf Hengste ist möglich. Eine Infektion führt bei Stuten zu einer Endometritis/Zervizitis mit muko-purulentem Vaginalausfluss und zu verminderter Fruchtbarkeit. Beim Hengst fehlen klinische Anzeichen für die Erkrankung.

Neben der (bei Exporten geforderten) bakteriologischen Untersuchung ist es nun möglich, Taylorella equigenitalis mittels PCR nachzuweisen. Dies empfiehlt sich als schnelle Möglichkeit einer Vorabdiagnose, für die offizielle Ausfuhrgenehmigung ist nach wie vor die Bakteriologie notwendig.