Paenibacillus larvae larvae (bösartige Faulbrut der Bienen): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LABOPEDIA
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
Das Bakterium ''Paenibacillus larvae larvae'' befällt Bienenlarven und führt zu deren Absterben. Klinisch fällt eine fadenziehende Masse (Streichholzprobe) in den Waben auf. Es besteht Anzeigepflicht.   
+
Das Bakterium '''Paenibacillus larvae larvae''' befällt Bienenlarven und führt zu deren Absterben. Klinisch fällt eine fadenziehende Masse (Streichholzprobe) in den Waben auf. Es besteht Anzeigepflicht.   
  
 
Für den Nachweis sollten zwei Esslöffel Futterhonig aus dem Futterkranz einer zentralen Brutwabe gekratzt und in einem Gefrier­beutel verpackt eingesandt werden.   
 
Für den Nachweis sollten zwei Esslöffel Futterhonig aus dem Futterkranz einer zentralen Brutwabe gekratzt und in einem Gefrier­beutel verpackt eingesandt werden.   
Zeile 10: Zeile 10:
 
|class="left" | '''Methode'''
 
|class="left" | '''Methode'''
 
|class="right" |  kulturell, bakteriologisch (MALDI-TOF)
 
|class="right" |  kulturell, bakteriologisch (MALDI-TOF)
 +
|-
 +
|-
 +
|class="left"| Labor
 +
|class="right"|
 +
*'''inhouse Testung''':
 +
*'''Speziallabor''':
 +
**Versandzeit und -temperatur sind unkritisch
 +
**Dauer: ca. 3 Wochen
 +
|-
 +
|class="left"| Melde-/ Anzeigepflicht
 +
|class="right"| -
 
|-
 
|-
 
|class="left" | '''Tierart'''
 
|class="left" | '''Tierart'''

Version vom 27. September 2013, 17:42 Uhr

Das Bakterium Paenibacillus larvae larvae befällt Bienenlarven und führt zu deren Absterben. Klinisch fällt eine fadenziehende Masse (Streichholzprobe) in den Waben auf. Es besteht Anzeigepflicht.

Für den Nachweis sollten zwei Esslöffel Futterhonig aus dem Futterkranz einer zentralen Brutwabe gekratzt und in einem Gefrier­beutel verpackt eingesandt werden.


Material Futterkranzprobe
Methode kulturell, bakteriologisch (MALDI-TOF)
Labor
  • inhouse Testung:
  • Speziallabor:
    • Versandzeit und -temperatur sind unkritisch
    • Dauer: ca. 3 Wochen
Melde-/ Anzeigepflicht -
Tierart Bienen