Brucella canis, Antikörpernachweis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Oktober 2013, 15:34 Uhr
Für die Aus- bzw. Einreise in verschiedene außereuropäische Länder wird ein Nachweis auf Brucellose-Freiheit verlangt. In der Regel ist hier der Agglutinationstest gefordert.
Bei einer Untersuchung mittels IFAT können, vor allem bei infizierten Zuchthunden, Verlaufsuntersuchungen durchgeführt werden.
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| Methode |
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| Labor |
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| Melde-/ Anzeigepflicht | - |
| Tierart | Hund |
